SVOYAGER Photo Partner & API/Widget-Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026
Diese SVOYAGER-Partnerbedingungen für Foto-Partner sowie API/Widget (Partnerbedingungen) regeln den Zugang zu und die Nutzung der SVOYAGER-Produkte für Foto-Partner im Bereich Reisepässe, Visa, Ausweise und anderer Dokumente, einschließlich gehosteter Partnerlinks, eingebetteter Widgets, API-Zugriffs, White-Label-Zugriffs, Partner-Dashboards, Tracking, Berichterstellung, Abrechnung und damit verbundener Dienstleistungen. Durch die Erstellung eines Partnerkontos, die Nutzung eines Partnerlinks, die Einbettung eines Widgets, die Verwendung eines API-Schlüssels oder den Zugriff auf das Partner-Dashboard erklärt sich der Partner mit diesen Partnerbedingungen einverstanden.
1. Modelle zur Partnerintegration
1.1 Gehostete Partner-Links. SVOYAGER kann dem Partner nachverfolgbare Links zur Verfügung stellen, die Nutzer zu einem von SVOYAGER gehosteten Foto-Workflow weiterleiten (zum Beispiel https://svoyager.com/{locale}/passport-photo?ref={code}). Der Partner darf diese Links auf seiner Website, in E-Mails, Blogs, sozialen Medien, Kundenportalen, Umzugsratgebern, Reiseinhalten oder anderen genehmigten Kanälen verwenden. SVOYAGER kann den Traffic, die Konversionen, Zahlungen, die Erstellung der endgültigen Fotos, Rückerstattungen und Provisionen im Zusammenhang mit dem Partner-Link nachverfolgen.
1.2 Eingebettetes SVOYAGER-Widget. SVOYAGER kann ein einbettbares Widget bereitstellen, das der Partner auf seiner eigenen Website, in seiner Anwendung, auf seiner Landingpage oder in seinem Kundenportal platzieren kann. Das Widget unterliegt weiterhin der Kontrolle von SVOYAGER, und die gesamte Bildverarbeitung erfolgt über das Backend von SVOYAGER. Der Partner darf das Widget nicht verändern, zurückentwickeln, stören oder umgehen, es sei denn, SVOYAGER hat dies ausdrücklich genehmigt.
1.3 SVOYAGER B2B-API / White-Label-Zugang. SVOYAGER kann ausgewählten Partnern API-Zugang gewähren. Der Partner darf seine eigene Anwendung, Website oder sein Backend-System an die API von SVOYAGER anbinden. Die gesamte Datenverarbeitung muss über das Backend von SVOYAGER erfolgen. Der Partner darf nicht versuchen, direkt auf die zugrunde liegenden Anbieter, Zugangsdaten, die Infrastruktur oder Unterauftragsverarbeiter von SVOYAGER zuzugreifen oder diese zu missbrauchen.
2. Teilnahmebedingungen für Partner
SVOYAGER kann Partner nach eigenem Ermessen zulassen. Zu den in Frage kommenden Partnern können Visumagenturen, Umzugsunternehmen, Einwanderungsberater, Reisebüros, Expat-Plattformen, Anbieter von Reiseinhalten, Fluggesellschaften, Hotels, Mobilitäts- oder Reiseplattformen, Anbieter von Unternehmensmobilitätslösungen sowie andere zugelassene B2B- oder Vertriebspartner gehören. SVOYAGER kann jeden Partner ablehnen, suspendieren oder kündigen, der die rechtlichen, Compliance-, Marken-, Sicherheits- oder geschäftlichen Anforderungen nicht erfüllt.
3. Partnerkonto
Der Partner ist dafür verantwortlich, korrekte Konto- und Unternehmensdaten anzugeben, die Zugangsdaten sicher aufzubewahren, die Kontakt-, Rechnungs-, Steuer- und Auszahlungsdaten auf dem neuesten Stand zu halten, sicherzustellen, dass nur autorisierte Teammitglieder auf das Dashboard zugreifen, und SVOYAGER unverzüglich über unbefugten Zugriff oder den Verdacht auf eine Kompromittierung der Zugangsdaten zu informieren. SVOYAGER kann eine Unternehmensüberprüfung, Identitätsprüfung, Website-Überprüfung, Steuerinformationen oder zusätzliche Onboarding-Dokumente anfordern.
4. API-Schlüssel und Anmeldedaten
SVOYAGER kann API-Schlüssel, Partner-IDs, Mandanten-IDs, Einbettungstoken oder andere Zugangsdaten ausstellen. Der Partner muss API-Schlüssel und geheime Zugangsdaten vertraulich behandeln, darf geheime Schlüssel nicht im Frontend-Code, in öffentlichen Repositories, in Browserskripten oder in clientseitigen Anwendungen offenlegen, muss den API-Zugriff auf autorisierte Systeme beschränken, Schlüssel bei Verdacht auf Kompromittierung rotieren, SVOYAGER unverzüglich über unbefugte Nutzung informieren und die API-Dokumentation, Ratenbegrenzungen sowie Sicherheitsanforderungen von SVOYAGER einhalten. SVOYAGER ist berechtigt, API-Schlüssel auszusetzen, zu widerrufen, zu rotieren oder einzuschränken, wenn Missbrauch, Zahlungsausfälle, übermäßige Nutzung, Sicherheitsrisiken, unbefugter Zugriff oder Verstöße gegen diese Partnerbedingungen festgestellt werden.
5. Ablauf der Fotobearbeitung
SVOYAGER kann einen Workflow mit Vorschau und anschließender Endversion unterstützen: (1) Der Nutzer lädt ein Foto hoch oder nimmt es auf; (2) SVOYAGER generiert eine mit einem Wasserzeichen versehene Vorschau; (3) Der Nutzer, der Partner oder das Partnersystem bestätigt die Zahlung, Abrechnung oder Autorisierung; (4) SVOYAGER generiert oder ruft das endgültige Foto ohne Wasserzeichen ab; (5) die endgültige Datei wird an den Nutzer, den Partner oder das Partnersystem übermittelt. Der Partner darf Wasserzeichen, Zahlungskontrollen, Einschränkungen für die endgültige Datei, Nutzungsbeschränkungen oder Zugriffskontrollen nicht entfernen, verdecken, manipulieren, umgehen oder missbrauchen.
6. Preise und Abrechnung
Die Preisgestaltung kann auf einer Abrechnung pro endgültiger Erstellung, einem monatlichen Paket, einer vereinbarten Mengenstufe, einer Umsatzbeteiligung, einem Provisionsmodell, einer individuellen Unternehmenspreisgestaltung oder einem Hybridmodell basieren. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, kann SVOYAGER die Abrechnung auf der Grundlage erfolgreicher endgültiger Erstellungen ohne Wasserzeichen, der API-Nutzung, des Partnerpakets, des Abonnements oder anderer vereinbarter abrechnungsfähiger Ereignisse vornehmen. SVOYAGER kann die Erstellung von Vorschauen, die Erstellung von Endversionen, fehlgeschlagene Anfragen, Neuerstellungen, Rückerstattungen und andere Nutzungsereignisse separat erfassen. Die geltenden Preise werden im Partner-Dashboard, im Bestellformular, auf der Rechnung, in der Preisliste oder in einer schriftlichen Vereinbarung angegeben.
7. Partnerprovisionen und Auszahlungen
Wenn der Partner an einem Provisions- oder Umsatzbeteiligungsmodell teilnimmt, kann SVOYAGER Provisionen auf der Grundlage von nachverfolgten bezahlten Transaktionen, Nettoeinnahmen, endgültigen Fotoerstellungen oder einer anderen vereinbarten Kennzahl berechnen. SVOYAGER kann von den Provisionsberechnungen Rückerstattungen, Rückbuchungen, Steuern, Zahlungsabwicklungsgebühren, betrügerische Transaktionen, doppelte Transaktionen, stornierte Bestellungen, Rabatte, Gutscheine oder Gutschriften sowie andere vereinbarte Abzüge abziehen. Der Zeitpunkt der Auszahlung, die Währung, die Mindestauszahlungsschwelle, Steuerformulare und die Zahlungsmethode werden gesondert festgelegt.
8. Pflichten der Partner
Der Partner muss die Dienste von SVOYAGER rechtmäßig nutzen, den Nutzern korrekte und nicht irreführende Informationen bereitstellen, die geltenden Datenschutz-, Verbraucherschutz-, Werbe-, Zahlungs-, Steuer- und Datenschutzgesetze einhalten, alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen der Nutzer einholen, bei Bedarf angemessene Datenschutzhinweise veröffentlichen oder bereitstellen, SVOYAGER nicht als staatliche Behörde darstellen, keine Garantie für die Erteilung von Visa, die Ausstellung von Reisepässen, die Einreisegenehmigung oder die staatliche Anerkennung geben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von SVOYAGER genehmigt wurde, das SVOYAGER-Branding, API, Widgets, Links oder Tracking nicht missbraucht, keine rechtswidrigen, schädlichen, beleidigenden, betrügerischen oder rechtsverletzenden Inhalte versendet und SVOYAGER nicht für Identitätsbetrug, gefälschte Dokumente, Identitätsmissbrauch oder rechtswidrige Aktivitäten nutzt.
9. Kommunikation mit den Nutzern
Der Partner ist für die gesamte Kommunikation mit seinen eigenen Nutzern verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Partner muss klar erläutern, welche Funktionen das Fototool bietet, ob der Dienst von SVOYAGER, vom Partner oder von beiden erbracht wird, ob die Zahlung von SVOYAGER oder vom Partner eingezogen wird, ob das endgültige Foto von SVOYAGER oder vom Partner geliefert wird, die geltenden Rückerstattungs- und Nachbesserungsregeln, Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung sowie darauf, dass sich behördliche Anforderungen ändern können.
10. Branding und White-Label
Je nach genehmigtem Modell kann SVOYAGER Abläufe unter der SVOYAGER-Marke, Co-Branding-Abläufe, Abläufe unter der Partnermarke, ein neutrales eingebettetes Widget oder einen reinen API-Zugang als White-Label-Lösung bereitstellen. Der Partner darf das SVOYAGER-Branding nicht entfernen, verändern oder missbrauchen, es sei denn, dies ist gestattet. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, können SVOYAGER oder seine Unterauftragsverarbeiter in Datenschutzhinweisen, rechtlichen Hinweisen oder technischen Dokumentationen genannt werden.
11. Datenschutz
Der Partner und SVOYAGER verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Soweit SVOYAGER personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, gilt die Datenschutzvereinbarung (DPA) von SVOYAGER. Der Partner ist dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Übermittlung von Nutzerdaten an SVOYAGER festzulegen, erforderliche Hinweise bereitzustellen, gegebenenfalls Einwilligungen einzuholen, auf Datenschutzanfragen von Nutzern zu reagieren, sofern der Partner der Verantwortliche ist, und sicherzustellen, dass seine Integration keine unnötigen personenbezogenen Daten erhebt. SVOYAGER kann zur Erbringung des Dienstes Unterauftragsverarbeiter einsetzen, wie in der Liste der Unterauftragsverarbeiter beschrieben.
12. Unterauftragsverarbeiter
SVOYAGER kann Drittanbieter als Unterauftragsverarbeiter für die Bildbearbeitung, das Cloud-Hosting, die Zahlungsabwicklung, den E-Mail-Versand, Analysen, Sicherheit, Betrugsbekämpfung und den Support einsetzen. SVOYAGER kann seine Liste der Unterauftragsverarbeiter von Zeit zu Zeit aktualisieren. Für Unternehmenspartner kann SVOYAGER wesentliche Änderungen vorab ankündigen, sofern dies gemäß der geltenden Vereinbarung erforderlich ist.
13. Zulässige Nutzung der API
Der Partner darf keine Ratenbegrenzungen überschreiten; SVOYAGER-Systeme angreifen, überlasten, scannen oder stören; automatisierten Missbrauch, Scraping, Credential Stuffing oder betrügerischen Datenverkehr nutzen; API-Schlüssel öffentlich preisgeben; den API-Zugang ohne schriftliche Genehmigung weiterverkaufen; Zahlungs-, Abrechnungs-, Wasserzeichen-, Nutzungs- oder Kontingentsysteme umgehen; illegale, schädliche, betrügerische oder missbräuchliche Inhalte übermitteln; Fotos ohne Genehmigung des Nutzers verarbeiten; die API zur Erstellung gefälschter, betrügerischer, verfälschter oder irreführender Dokumente nutzen; den Dienst in sanktionierten, eingeschränkten oder verbotenen Rechtsräumen nutzen, in denen dies nicht gestattet ist; SVOYAGER-Systeme rückentwickeln; oder die zugrunde liegenden Anbieter oder die Infrastruktur von SVOYAGER stören. SVOYAGER kann den API-Zugang aussetzen oder einschränken, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass der Partner gegen diesen Abschnitt verstoßen hat.
14. Verfügbarkeit des Dienstes und Support
SVOYAGER wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine zuverlässige Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten. Sofern kein separates SLA schriftlich vereinbart wurde, garantiert SVOYAGER keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, bestimmte Antwortzeiten, Bearbeitungszeiten oder einen fehlerfreien Betrieb. Der Umfang des Supports kann vom Paket, dem Volumen, dem Integrationsmodell und der Vereinbarung des Partners abhängen.
15. Rückerstattungen, Nachbesserungen und Rückbuchungen
Rückerstattungen und Neuanfertigungen werden gemäß den Rückerstattungs- und Neuanfertigungsrichtlinien von SVOYAGER sowie etwaigen spezifischen Partnervereinbarungen abgewickelt. Wenn SVOYAGER die Zahlung vom Endnutzer einzieht, kann SVOYAGER Rückerstattungen direkt abwickeln. Wenn der Partner die Zahlung einzieht, ist der Partner für die Rückerstattung an seine Nutzer verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. SVOYAGER kann Rückerstattungen, Rückbuchungen, Betrugsfälle und stornierte Bestellungen von den Partnerprovisionen oder Nutzungsberechnungen abziehen.
16. Geistiges Eigentum
SVOYAGER besitzt alle Rechte an seiner Plattform, seinen APIs, Widgets, seiner Software, Dokumentation, seinen Designs, Marken, Arbeitsabläufen und seiner technischen Infrastruktur. Der Partner erhält ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufbares Recht zur Nutzung der Partner-Tools von SVOYAGER gemäß diesen Partnerbedingungen. Der Partner darf die Software, Widgets, APIs oder Dokumentation von SVOYAGER nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln oder davon abgeleitete Werke erstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.
17. Vertraulichkeit
Jede Partei ist verpflichtet, alle nicht öffentlichen geschäftlichen, technischen, finanziellen, preisbezogenen, kundenbezogenen, sicherheitsrelevanten, API- oder Integrationsinformationen, die sie von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln. Der Partner muss API-Schlüssel, Preisbedingungen, technische Dokumentation und Integrationsdetails vertraulich behandeln, sofern SVOYAGER diese nicht öffentlich macht.
18. Aussetzung und Kündigung
SVOYAGER kann den Zugang aussetzen oder beenden, wenn der Partner gegen diese Partnerbedingungen verstößt, Zahlungen nicht leistet, Sicherheits-, rechtliche, Compliance- oder Reputationsrisiken verursacht, wenn API-Schlüssel kompromittiert werden, wenn die Nutzung betrügerisch, missbräuchlich oder rechtswidrig ist, wenn die erforderliche Verifizierung nicht abgeschlossen wurde oder wenn SVOYAGER gesetzlich oder durch einen Infrastrukturanbieter dazu verpflichtet ist. Der Partner kann die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen, vorbehaltlich ausstehender Zahlungen, Verpflichtungen und Vertragsbedingungen.
19. Haftungsbeschränkung
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet SVOYAGER nicht für die Ablehnung eines Fotos durch Behörden, die Verweigerung eines Visums, die Verweigerung eines Reisepasses, die Verweigerung der Einreise, die falsche Auswahl des Landes oder der Dokumentart durch den Nutzer, den Missbrauch durch Partner, Probleme mit Websites Dritter, Zahlungs- oder Kundensupportausfälle bei Partnern sowie für indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- oder entgangene Gewinnschäden. Mit Ausnahme der Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, übersteigt die gesamte Haftung von SVOYAGER, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Partnerbedingungen und den Dienstleistungen ergibt, nicht den höheren der folgenden Beträge: (a) der Summe der Provisionen, Gebühren oder Beträge, die vom Partner im Zusammenhang mit den Dienstleistungen in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gezahlt wurden oder an den Partner fällig sind, oder (b) 100 US-Dollar. In einem unterzeichneten Hauptvertrag oder Bestellformular kann eine andere Obergrenze festgelegt werden.
20. Dokumentation
SVOYAGER kann API-Dokumentation, Widget-Dokumentation, Implementierungsanleitungen, Beispielanfragen, Antwortbeispiele und Integrationsanweisungen bereitstellen. Der Partner darf die Dokumentation ausschließlich für die Integration mit SVOYAGER verwenden. SVOYAGER kann Dokumentation, Endpunkte, Parameter, Fehlercodes, Problemcodes und unterstützte Spezifikationen von Zeit zu Zeit aktualisieren. SVOYAGER wird sich in angemessener Weise bemühen, grundlegende Änderungen zu vermeiden, kann jedoch Änderungen vornehmen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, der Compliance, aufgrund von Änderungen seitens der Anbieter, Produktaktualisierungen oder technischer Verbesserungen erforderlich ist.
21. Änderungen der Nutzungsbedingungen
SVOYAGER kann diese Partnerbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wesentliche Änderungen können über das Partner-Dashboard, per E-Mail oder auf der Website bekannt gegeben werden. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten der Änderungen bedeutet, dass der Partner die aktualisierten Bedingungen akzeptiert.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Partnerbedingungen unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate, wie sie im Emirat Dubai gelten, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Gerichte von Dubai sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Partnerbedingungen ergeben, vorbehaltlich etwaiger zwingender Verbraucherschutzrechte oder Rechte nach lokalem Recht, die für den Partner oder seine Nutzer gelten können.
23. Maßgebliche Sprache
Diese Partnerbedingungen können zur Erleichterung für die Partner in mehreren Sprachen veröffentlicht werden. Die englische Fassung ist maßgebend. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung in eine andere Sprache gilt die englische Fassung, sofern nicht durch zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist.
24. Kontakt
Bei Fragen zu Partnerschaften, rechtlichen Aspekten, der API oder kommerziellen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an partnerships@svoyager.com oder hello@svoyager.com.