Creator workspace

Nutzungsbedingungen des Creator-Programms

Zuletzt aktualisiert: 1. Mai 2026

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

Diese Bedingungen für das Creator-Programm regeln zusammen mit unserer Datenschutzerklärung, unseren Nutzungsbedingungen, unserer Cookie-Richtlinie sowie allen Anhängen, Tabellen und Richtlinien, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird oder die mit diesem Dokument verlinkt sind (zusammenfassend als „Vereinbarung“ bezeichnet), Ihre Teilnahme am SVOYAGER Creator-Programm (das „Programm“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung oder den Nutzungsbedingungen hat diese Vereinbarung in Bezug auf das Programm Vorrang.

Mit der Einreichung einer Creator-Bewerbung oder der Veröffentlichung von Inhalten unter einem Creator-Profil auf der SVOYAGER-Plattform erklären Sie sich damit einverstanden, dass SVOYAGER Ihre personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung erhebt und verarbeitet, und Sie akzeptieren diese Nutzungsbedingungen.

In dieser Vereinbarung beziehen sich die Begriffe „wir“, „uns“, „unser“ oder „SVOYAGER“ auf SVOYAGER CONCIERGE & CONSULTANCY – FZCO, ein in den Vereinigten Arabischen Emiraten registriertes Freihandelszonenunternehmen (IFZA-Lizenz Nr. 79681, IFZA Business Park, Gebäude A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Postfach 342001, Dubai, VAE), das unter dem Handelsnamen „SVOYAGER“ (der „Handelsname“) tätig ist. „Creator“, „Creator-Partner“, „Creator-Gruppe“ oder „Sie“ bezeichnet den zugelassenen Antragsteller und/oder Rechteinhaber der Creator-Inhalte (wie unten definiert).

Neben der Einhaltung dieser Vereinbarung müssen Sie auch die Richtlinien der sozialen Plattformen, auf denen Sie Inhalte veröffentlichen (Instagram, TikTok, YouTube, Threads, X, Facebook, LinkedIn, Pinterest, Reddit), sowie alle geltenden Gesetze einhalten.

SVOYAGER und der Urheber können einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

Erwägungsgründe: (A) SVOYAGER betreibt die KI-gestützte Reiseplanungs- und Suchplattform SVOYAGER unter https://svoyager.com (die "Plattform") und das SVOYAGER Creator Programm; (B) der Creator besitzt, kontrolliert, hostet und/oder betreibt einen oder mehrere Creator Channels (Websites, Blogs, Newsletter und Social Media Accounts); (C) der Creator möchte als nicht-exklusiver Partner am Programm teilnehmen. Es wird hiermit wie folgt vereinbart.

1. Begriffsbestimmungen

In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen; andere Begriffe in Großbuchstaben werden im Text definiert.

„Anpassungsereignis“
jedes Ereignis, das zu einer Anpassung einer bereits gezahlten oder aufgelaufenen Provision führt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Nichterscheinen, Teilstornierungen, Preisänderungen nach dem Aufenthalt, Kontolöschung oder ungültige E-Mail-Verifizierung.
„Bestätigte Buchung“
ein verifizierter Nutzer, der innerhalb des Zurechnungszeitraums eine kostenpflichtige Buchung über einen Reiseanbieter auf der Plattform abschließt und diese Buchung während des Validierungszeitraums weder storniert noch erstattet oder rückbelastet wird.
„Creator-Kanal“
jede Website, jeder Blog, jeder Newsletter, jeder Podcast oder jedes Social-Media-Konto, das direkt oder indirekt Ihnen (oder einem Unternehmen der Creator Group) gehört, von Ihnen kontrolliert oder betrieben wird und auf dem Sie Creator-Inhalte mit SVOYAGER-Tracking-Links veröffentlichen oder teilen. Creator-Kanäle müssen von SVOYAGER genehmigt werden, bevor sie Provisionen generieren, und dürfen keine anstößigen Inhalte enthalten.
„Inhalte von Creators“
alle von Ihnen ganz oder teilweise erstellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Reels, Shorts, Podcasts, Newsletter, Code), die im Zusammenhang mit dem Programm auf die Plattform, unsere Dienste, unsere Reiseziele oder unsere Partner Bezug nehmen. Zu den Creator-Inhalten gehören keine vertraulichen Informationen.
„Creator Group“
wenn der Urheber eine juristische Person ist, die Gruppe von Unternehmen oder Rechtsträgern, die unter der direkten oder indirekten Kontrolle der obersten Holdinggesellschaft oder der Anteilseigner des Urhebers stehen.
„Creator-Portal“
die Online-Oberfläche innerhalb von SVOYAGER, über die Sie SVOYAGER-Tracking-Links erstellen, Analysedaten einsehen, Ihre Steuer- und Auszahlungsdaten verwalten sowie auf den Brand Style Guide und lizenzierte Materialien zugreifen können.
„Kunde“
ein einzelner Besucher, der über einen SVOYAGER-Tracking-Link von einem Creator-Kanal weitergeleitet wurde, der weder aktueller noch ehemaliger SVOYAGER-Nutzer ist und ein verifiziertes neues SVOYAGER-Konto erstellt.
„Kundendaten“
alle Informationen, die einen Kunden identifizieren oder sich auf ihn beziehen, einschließlich Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Suchverlauf und Metadaten zu Buchungen.
„Lizenzierte Materialien“
der Name „SVOYAGER“, das Logo, Markenelemente, Screenshots, Badges, Widgets, Einbettungen und alle sonstigen Werbeinhalte, die SVOYAGER dir über das Creator-Portal zur Nutzung im Zusammenhang mit dem Programm zur Verfügung stellt.
„Magic Link“ / „SVOYAGER Tracking Link“
die eindeutige URL, die wir in Ihrem Creator-Portal generieren und die Ihre Creator-Empfehlungs-ID enthält; wenn diese angeklickt wird, können wir Ihnen verifizierte Anmeldungen und bestätigte Buchungen zuordnen.
„Nettobuchungsbetrag“
der vom Kunden an den Reiseanbieter gezahlte Bruttobuchungsbetrag abzüglich Steuern, Gebühren, Tarife, Rückbuchungen, Stornierungen, nachträglicher Preisänderungen, Einbehaltungen, Bearbeitungsgebühren und Wechselkursverlusten.
„Anstößige Inhalte“
das in § 6.4 unten beschriebene Material.
„SVOYAGER Brands“
jeder Begriff, jedes Zeichen oder jedes Schlüsselwort, das mit den Marken, Handelsnamen, Markennamen oder Dienstleistungsnamen von SVOYAGER identisch ist oder diesen zum Verwechseln ähnlich ist, einschließlich aller Varianten, Übersetzungen, falschen Schreibweisen oder Formen im Singular oder Plural, mit oder ohne zugehörige Domainnamen.
„SVOYAGER-Konkurrent“
jeder Dritte, der eine Reisesuchmaschine, eine Reise-Metasuchmaschine, eine AI-gestützte Reiseplanung oder einen Online-Reisebürodienst betreibt, der mit der Plattform im Wettbewerb steht, wobei die Feststellung jeweils nach vernünftigem Ermessen von SVOYAGER erfolgt.
„Tracking-Zeitraum“ / „Zurechnungszeitraum“
das 90-tägige Zeitfenster nach dem letzten Klick eines Kunden auf Ihren SVOYAGER-Tracking-Link, in dem Ihnen eine verifizierte Anmeldung oder eine bestätigte Buchung gutgeschrieben wird.
„Reiseanbieter“
alle Drittanbieter von Reiseleistungen, die auf der Plattform gelistet sind (Fluggesellschaften, Hotels, Online-Reisebüros, Autovermietungen, Reiseveranstalter, Versicherungsanbieter, eVisa-Plattformen).
„Validierungszeitraum“
einen (1) Kalendermonat nach Ablauf des Monats, in dem eine verifizierte Anmeldung erfolgte, oder drei (3) Kalendermonate nach dem Datum der Erbringung der gebuchten Dienstleistung, sofern wir in diesem Zeitraum feststellen, dass die Buchung weder storniert noch erstattet wurde und keine Rückbuchung vorliegt.
„Verifizierte Anmeldung“
die Erstellung eines neuen SVOYAGER-Kontos, das über Ihren SVOYAGER-Tracking-Link mittels Last-Click-Attribution innerhalb des Tracking-Zeitraums zugeordnet wird, wobei der Nutzer seine E-Mail-Adresse innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt unserer Bestätigungs-E-Mail bestätigt.

Wörter, die sich auf den Singular beziehen, schließen den Plural mit ein und umgekehrt; Wörter, die sich auf ein Geschlecht beziehen, schließen alle Geschlechter mit ein; und Bezugnahmen auf eine „Person“ umfassen Einzelpersonen, juristische Personen und nicht eingetragene Vereinigungen. Die Überschriften der Abschnitte dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.

2. Anmeldung zum Programm

Sie können sich über die Creator-Startseite unter https://svoyager.com/creator für das Programm bewerben (die „Bewerbung“). Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Wir werden Ihren Antrag prüfen und Sie innerhalb von vierzehn (14) Tagen per E-Mail benachrichtigen. Wir können jede Bewerbung nach eigenem Ermessen genehmigen, ablehnen oder unter Auflagen genehmigen, insbesondere wenn (a) Ihre Creator-Kanäle anstößige Inhalte enthalten, (b) Ihre Zielgruppe in wesentlicher Weise nicht mit unseren Richtlinien vereinbar ist oder (c) Sie im Sinne von § 6 unten mit uns im Wettbewerb stehen. Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, können Sie sich erneut bewerben, sobald Sie das von uns festgestellte Problem behoben haben.

Die Genehmigung ist nicht endgültig. Wir behalten uns das Recht vor (sind jedoch nicht dazu verpflichtet), Ihre Creator-Kanäle jederzeit erneut zu prüfen. Sollten wir zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass Ihre Creator-Kanäle für das Programm ungeeignet sind (unter anderem aufgrund anstößiger Inhalte oder Verstößen gegen die Richtlinien), können wir von Ihnen verlangen, SVOYAGER-Tracking-Links und lizenzierte Materialien aus einem oder mehreren Creator-Kanälen zu entfernen und/oder Ihre Teilnahme auszusetzen oder zu beenden.

Mit Ihrer Teilnahme erteilen Sie SVOYAGER die Erlaubnis, Ihnen über das Creator-Portal betriebs- und programmbezogene E-Mails zu senden, ungeachtet etwaiger allgemeiner Abmeldeoptionen für Marketingzwecke, sofern diese E-Mails für den Betrieb des Programms erforderlich sind.

3. Nicht-exklusive Partnerschaft

Vorbehaltlich Ihrer fortgesetzten Einhaltung dieser Vereinbarung ernennt SVOYAGER Sie zum nicht-exklusiven Creator-Partner und ermächtigt Sie, die Plattform auf genehmigten Creator-Kanälen zu bewerben, ohne dass SVOYAGER hierfür Kosten entstehen. SVOYAGER zahlt Ihnen Provisionen ausschließlich gemäß den Bestimmungen in § 5 unten.

Sie erkennen an, dass SVOYAGER jederzeit ähnliche Vereinbarungen mit anderen Urhebern zu Bedingungen abschließen kann, die von Ihren abweichen, und selbst Programme für Urheber betreiben kann, die mit Ihren Urheberkanälen im Wettbewerb stehen.

4. Weiterleitung im Kundenservice

SVOYAGER bietet Kunden und Endnutzern der Plattform einen wirtschaftlich angemessenen Kundenservice. Sie erklären sich damit einverstanden, Kunden in Kundenserviceangelegenheiten nicht selbst zu betreuen. Wenn ein Kunde Sie bezüglich einer Buchung, eines Kontos, einer Rückerstattung, eines Visums oder einer anderen Angelegenheit im Zusammenhang mit der Plattform kontaktiert, leiten Sie ihn bitte an https://svoyager.com/support oder creators@svoyager.com weiter und ziehen Sie sich aus der Angelegenheit zurück.

5. Provisionen und Auszahlungen

Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen SVOYAGER einen Anteil an (a) den Provisionen für verifizierte Anmeldungen und (b) den Buchungsprovisionen, die SVOYAGER über Ihre SVOYAGER-Tracking-Links erzielt, wie nachstehend dargelegt. Alle Provisionssätze werden jährlich überprüft und können von uns mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen im Creator-Portal und per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.

5.1. Provisionen für verifizierte Anmeldungen

  • Alle verifizierten Anmeldungen werden innerhalb des 90-tägigen Tracking-Zeitraums nach dem Last-Click-Prinzip zugeordnet.
  • Provision pro verifizierter Anmeldung: 1,00 USD (die „Basisprovision für Anmeldungen“).
  • Bonusstufe: Wenn die Anzahl Ihrer verifizierten Anmeldungen im selben Monat 100 übersteigt, wird die Basis-Anmeldeprovision für diesen Monat durch 1,50 USD pro verifizierter Anmeldung für den gesamten Monat ersetzt (und nicht zusätzlich dazu gezahlt). Beispiel: 200 verifizierte Anmeldungen im Mai = insgesamt 300 USD Anmeldeprovisionen für Mai.
  • Der Bonus wird nicht übertragen; wenn im Juni weniger als 101 verifizierte Anmeldungen erzielt werden, wird der Betrag im Juni auf jeweils 1,00 USD zurückgesetzt.
  • Anmeldeprovisionen werden einen (1) Monat nach Ablauf des Monats ausgezahlt, in dem die verifizierte Anmeldung erfolgte (der „Validierungszeitraum“), sofern der Nutzer sein Konto während des Validierungszeitraums nicht löscht und der kumulierte Saldo den Mindestauszahlungsbetrag erreicht hat (siehe § 5.3).

5.2. Provisionen für bestätigte Buchungen

  • Alle bestätigten Buchungen werden innerhalb des 90-tägigen Tracking-Zeitraums nach dem Last-Click-Prinzip zugeordnet.
  • Provisionen werden ausschließlich auf den Nettobuchungsbetrag (gemäß Definition in § 1) berechnet.
  • Ihr Anteil an der Provision von SVOYAGER, nach Kategorie (die Sätze können sich künftig ändern):
Kategorie (und unsere wichtigsten Partner, über die wir leiten)Ihr Anteil an der Provision von SVOYAGER
Hotels (Agoda, Booking.com über CJ, direkt über LiteAPI, Hotellook)50 %
Flüge (Reiseangebote: Aviasales, WayAway, Trip.com, Kiwi)50 %
Touren und Aktivitäten (Viator, GetYourGuide)50 %
Autos und Motorräder (Rentalcars, Discover Cars, BikesBooking)50 %
Reiseversicherung (SafetyWing, EKTA, AXA über Travelpayouts)40 %
E-Visa und Visagebühren (Sherpa-Partnerprogramm)40 %
SVOYAGER Direktprodukte (Passfoto, Visumantragsrouting)25% (niedriger, da SVOYAGER die Produkt- und Partnerkosten direkt trägt)
  • Buchungsprovisionen werden erst nach Abschluss der gebuchten Leistung (Auschecken aus dem Hotel, Beendigung der Aktivität, Absolvierung des Fluges) ausgezahlt. Wir zahlen Ihnen den Betrag am letzten Tag des dritten Kalendermonats nach Abschluss der Leistung aus (damit haben wir genügend Zeit, Stornierungen, Rückbuchungen und Verzögerungen bei der Abrechnung mit Partnern zu berücksichtigen).
  • Wenn SVOYAGER vom Reiseanbieter keine Zahlung für die betreffende Buchung erhält, haben Sie keinen Anspruch auf eine Buchungsprovision für diese Buchung.
  • Maximale monatliche Provisionsgrenze: 10.000 USD. Ein etwaiger Überschuss wird nicht auf den nächsten Monat übertragen; dieser beginnt wieder bei Null. Wir werden Sie rechtzeitig benachrichtigen, wenn Sie sich der Obergrenze nähern.

5.3. Mindestauszahlungsbetrag, Zahlungsmethode und Währung

  • Die Mindestauszahlung beträgt 50 USD (oder den Gegenwert in einer anderen Währung).
  • Auszahlungen unter 50 USD werden so lange übertragen, bis der Schwellenwert erreicht ist, vorbehaltlich der oben genannten monatlichen Obergrenze.
  • Standardzahlungsmethode: Wise (kostengünstige Überweisungen in verschiedenen Währungen). Sie können, sofern verfügbar, auch Stripe Connect oder PayPal wählen; in diesem Fall werden etwaige zusätzliche Bearbeitungsgebühren vom Zahlungsbetrag abgezogen.
  • Zahlungen erfolgen standardmäßig in US-Dollar; eine andere Währung kann schriftlich vereinbart werden. Wechselkursverluste gehen zu Ihren Lasten.

5.4. Anpassungen

Sollte sich nach Auszahlung einer Provision ein Anpassungsfall auf die zugrunde liegende verifizierte Anmeldung oder den Nettobuchungsbetrag auswirken, können wir diese Provision neu berechnen und die Differenz bei Ihrer nächsten Auszahlung berücksichtigen. Führt die Differenz zu einem negativen Saldo, wird dieser auf künftige Provisionen übertragen, bis er ausgeglichen ist. Sie erklären sich damit einverstanden, einen etwaigen negativen Saldo innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung zu erstatten, falls Sie aus dem Programm ausscheiden, bevor dieser ausgeglichen ist.

Sie tragen alle Bankgebühren, Bearbeitungsgebühren, Währungsumrechnungskosten sowie alle Kosten, die durch von Ihnen angegebene falsche Auszahlungsdaten entstehen. Wir können diese von etwaigen Provisionszahlungen abziehen.

Sie sind für die in Ihrem Land auf Provisionen anfallenden Steuern verantwortlich. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, behalten wir den entsprechenden Betrag ein und führen ihn an die zuständige Behörde ab.

5.5. Aufzeichnungen und Streitigkeiten

Die Systeme, Bücher und Aufzeichnungen von SVOYAGER gelten als schlüssiger Beweis für alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Provisionsbeträge. Ihr einziges Rechtsmittel im Falle einer Streitigkeit besteht darin, uns innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der entsprechenden Auszahlungsabrechnung eine schriftliche, detaillierte Erklärung der Streitigkeit zuzusenden. Wenn Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen keine Einwände erheben, verfallen alle Ansprüche für diesen Zeitraum. Abgesehen von einer monatlichen Zusammenfassung im Creator-Portal sind wir nicht verpflichtet, Rechnungen, Bestellungen oder andere Dokumente im Zusammenhang mit Provisionen zur Verfügung zu stellen.

6. Auflagen und Beschränkungen

6.1. Pflege der Creator-Kanäle.

Sie sind verpflichtet, Ihre „Creator Channels“ stets auf dem neuesten Stand und korrekt zu halten und etwaige Fehler oder Auslassungen, einschließlich derer, auf die wir Sie hinweisen, unverzüglich zu korrigieren.

6.2. Keine Beeinträchtigung unserer Partnerschaften.

Sie dürfen (a) keine Maßnahmen ergreifen, die unsere Beziehungen zu Reiseanbietern beeinträchtigen, (b) nicht dazu führen, dass wir aus dem Buchungsprozess eines Reiseanbieters ausgeschlossen werden, (c) keine abfälligen öffentlichen Äußerungen über SVOYAGER, unser geistiges Eigentum oder unser Geschäft machen und (d) keinen Reiseanbieter dazu veranlassen oder versuchen, ihn dazu zu veranlassen, seine Geschäftsbeziehungen mit uns zu beenden oder einzuschränken.

6.3. Nutzung der Plattform und der Inhalte.

Sie dürfen nicht (a) Scraping, Spidering oder Bots betreiben oder Automatisierungsverfahren, einschließlich AI-basierter Scraping-Agenten, gegen irgendeinen Teil der Plattform einsetzen; (b) statische Kopien von Plattforminhalten (Bewertungen, Preise, Anbieterlisten, Beschreibungen) anfertigen; (c) die Plattform nicht nutzen, um Buchungen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Arbitrage vorzunehmen; (d) die Plattform nicht untersuchen, benchmarken oder in Konkurrenz zu uns nutzen, einschließlich durch den Aufbau oder die Verbesserung eines konkurrierenden Dienstes; oder (e) keine Plattformen von Drittanbietern nutzen, um diese Einschränkungen zu umgehen.

6.4. Verbotenes Verhalten („Einschränkungen“).

Sie werden dies nicht tun und dafür sorgen, dass Ihre Creator Group dies ebenfalls nicht tut:

  • einen Creator-Kanal entwickeln, um nach dem Klick Traffic von der Plattform abzuleiten;
  • Provisionen an Websites oder Organisationen weiterzugeben, die gegen diese Vereinbarung verstoßen;
  • Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen;
  • SVOYAGER-Tracking-Links zu veröffentlichen, darauf zu verlinken oder in unmittelbarer Nähe zu anstößigen Inhalten zu platzieren, definiert als: sexuell eindeutiges Material; Hassreden oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter; illegale Aktivitäten; der Kauf, Verkauf oder Handel mit Kryptowährungen oder virtuellen Währungen (Coinbase, Trezor, CashApp, Gemini usw.); verleumderische oder belästigende Inhalte; Inhalte, die geistiges Eigentum verletzen; herabwürdigende Inhalte über SVOYAGER oder unsere Mitarbeiter; im Aufbau befindliche Websites; Websites, die personenbezogene Daten Dritter offenlegen; sowie alle anderen Inhalte, die nach unserem vernünftigen Ermessen rechtswidrig, betrügerisch, irreführend, verleumderisch, belästigend, bedrohlich, beleidigend, obszön, pornografisch, profan oder anderweitig anstößig sind;
  • die Plattform in irgendeiner Weise zu verändern oder anzupassen;
  • die Plattform auf einem Creator-Kanal ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung „einzubinden“ oder „zu umrahmen“;
  • Inhalte (Bilder, Logos, Text) von der Plattform zu scrapen oder zu crawlen;
  • SVOYAGER-Tracking-Links in bezahlten Suchanzeigen oder bezahlten Social-Media-Anzeigen zu verwenden, die auf SVOYAGER-Marken oder Variationen bzw. falsche Schreibweisen davon bieten, es sei denn, wir haben dem zuvor schriftlich zugestimmt;
  • SVOYAGER-Tracking-Links zusammen mit irreführenden Abbildungen einbinden (z. B. einen Artikel zeigen, der nicht über SVOYAGER verkauft wird, aber über SVOYAGER verlinkt ist);
  • ohne vorherige schriftliche Genehmigung gefälschte Wettbewerbe, Gewinnspiele oder Werbegeschenke unter Einbeziehung von SVOYAGER zu veranstalten;
  • für gefälschte Dienstleistungen oder Dienstleistungen mit falscher Nennung des Designers oder der Marke werben;
  • die SVOYAGER-Tracking-Links auf eine andere Website als die Plattform umleiten;
  • Funktionen zur Preisverfolgung oder Preisbenachrichtigung auf Creator-Kanälen in Bezug auf die auf der Plattform verkauften Dienste anbieten (dies ist unser Produktangebot);
  • SVOYAGER-Tracking-Links nicht über Linkverkürzer oder Zwischenbildschirm-Schaltflächen so zu verkürzen oder zu verschleiern, dass Kunden irregeführt oder verwirrt werden (ein einziger, bekannter Linkverkürzer wie bit.ly ist gemäß den Plattformanforderungen zulässig, sofern das Ziel weiterhin ein SVOYAGER-Tracking-Link bleibt);
  • mit Internetdienstanbietern oder Mobilfunkanbietern URL-Fehler-Trafficking betreiben;
  • Methoden, Software, automatisierte Skripte oder Technologien zu verwenden, die den Datenverkehr oder Provisionen abfangen, umleiten oder künstlich in die Höhe treiben, einschließlich Klick-Spam, Botnets, nicht-menschlichem Datenverkehr oder der Verwendung gestohlener Kreditkartendaten;
  • Nutzen Sie die SVOYAGER-Tracking-Links, um Verkäufe zu generieren, die direkt auf dem Creator Channel getätigt werden;
  • das geistige Eigentum von SVOYAGER in Werbung zu verwenden, die nicht von uns bereitgestellt wurde, und zwar in einer Weise, die den Eindruck erwecken könnte, SVOYAGER habe diese Werbung erstellt oder gesponsert, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung;
  • lizenzierte Materialien an Wettbewerber von SVOYAGER weiterzugeben;
  • lizenzierte Materialien oder den Datenfeed von SVOYAGER an Netzwerke oder Agenturen Dritter weiterzugeben, anzuzeigen oder zu syndizieren;
  • Cookie-Stuffing, versteckte Links, Doorway-Seiten, Cloaking oder andere Black-Hat-SEM-/SEO-Techniken einsetzen;
  • Spyware auf einem Gerät installieren oder kontextbezogene Auslöser verwenden, die bezahlte Werbung oder Inhalte auf Websites Dritter verdecken;
  • Material anzuzeigen, das Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots oder ähnliche schädliche Programme enthält;
  • Widgets zu verwenden, die geistiges Eigentum von SVOYAGER oder lizenzierte Materialien enthalten, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung;
  • Werbematerialien oder SVOYAGER-Tracking-Links auf den eigenen Social-Media-Konten, Kanälen, Gruppen oder Communities von SVOYAGER zu veröffentlichen;
  • Werbematerialien oder SVOYAGER-Tracking-Links auf anderen Plattformen als den von Ihnen registrierten und von uns genehmigten Creator-Kanälen zu veröffentlichen;
  • SVOYAGER-Tracking-Links an Dritte weiterzuleiten, weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden;
  • SVOYAGER-Anzeigen, Nachrichten zu Partnerschaften oder Produkteinführungen vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin zu veröffentlichen;
  • sVOYAGER-Direktprodukte über Ihren eigenen SVOYAGER Tracking Link für den persönlichen Gebrauch oder Wiederverkauf zu erwerben.

Diese Beschränkungen bilden zusammen mit allen anderen Beschränkungen in dieser Vereinbarung die „Beschränkungen“.

6.5. Geschäftswert und Markenschutz.

Zum Schutz der Marke SVOYAGER und des damit verbundenen Firmenwerts verpflichten Sie sich für die Dauer dieser Vereinbarung, dass: (i) sich Ihre Creator-Kanäle in Aussehen, Anmutung, Navigation und Gestaltung wesentlich von der Plattform unterscheiden; (ii) sich alle auf den Creator-Kanälen verwendeten Logos deutlich von den SVOYAGER-Logos unterscheiden, mit Ausnahme der von uns bereitgestellten lizenzierten Materialien; und (iii) Sie keine Internet-Domainnamen registrieren, erwerben oder verwenden, die SVOYAGER-Marken oder verwirrend ähnliche Varianten, Übersetzungen oder falsche Schreibweisen enthalten.

6.6. Qualität des Web-Traffics.

Sie dürfen keine aggressive Werbung einsetzen, um Besucher von einer SVOYAGER-Website wegzuleiten. Sie müssen ein angemessenes Verhältnis zwischen Anzeigenaufrufen und Buchungen aufrechterhalten und dürfen keinen Traffic von geringer Qualität auf die Plattform leiten. Sollte die Qualität Ihres Traffics (nach unserer angemessenen Einschätzung) deutlich unter den Branchenstandards liegen, können wir Ihren Zugang sperren und Ihnen bereits angefallene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen vorenthalten.

6.7. Geistiges Eigentum.

Das Eigentumsrecht und der Besitz an der Plattform, den Plattforminhalten, den lizenzierten Materialien, den SVOYAGER-Tracking-Links, dem Code, den Algorithmen, dem Design, den Texten und dem geistigen Eigentum von SVOYAGER liegen bei uns oder unseren Lizenzgebern und verbleiben dort. Durch diese Vereinbarung werden Ihnen keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Ansprüche übertragen. Wir gewähren Ihnen eine beschränkte, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Anzeige von lizenzierten Materialien und zur Nutzung von SVOYAGER-Tracking-Links ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, vorbehaltlich Ihrer fortgesetzten Einhaltung der Bestimmungen. Jeglicher Goodwill, der sich aus Ihrer Nutzung der SVOYAGER-Marken ergibt, kommt ausschließlich uns zugute. Wir können diese Lizenz jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen; Sie müssen die Nutzung innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Widerruf einstellen.

6.8. Kundendaten.

Zwischen uns gilt: Die Kunden sind Kunden von SVOYAGER, und wir besitzen alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den Kundendaten. Sie haben keinerlei Eigentumsrechte oder eigenständige Rechte an den Kundendaten und dürfen keine Kundendaten, auf die Sie zufällig stoßen, exportieren, speichern oder für andere Zwecke verwenden.

6.9. Bestimmungen zum Spamming.

Sie verpflichten sich, alle Anti-Spam-Gesetze, alle plattformspezifischen Spam-Richtlinien (TikTok, Meta, X, YouTube, LinkedIn, Reddit) sowie alle angemessenen Anti-Spam-Anforderungen unsererseits einzuhalten.

6.10. Einhaltung der FTC-Vorschriften zu Werbeaussagen und Offenlegungspflichten.

Sollte die Darstellung eines SVOYAGER-Tracking-Links oder ein Verweis auf SVOYAGER vernünftigerweise als Empfehlung (im Sinne der „Endorsement Guides“ der US-amerikanischen Federal Trade Commission, 16 CFR Part 255) ausgelegt werden können, erklären Sie sich damit einverstanden:

  • Ihre Verbindung zu SVOYAGER vollständig und deutlich so offenlegen, dass sie für den durchschnittlichen Leser unübersehbar ist (z. B. „#SVOYAGER“, „bezahlter Link“, „Anzeige“, „Dieses Video entstand in Zusammenarbeit mit SVOYAGER“ oder „Ich erhalte eine Provision, wenn Sie über diese Links buchen“);
  • stellen Sie sicher, dass jede Empfehlung Ihre ehrliche Meinung, Ihre Überzeugungen oder Ihre Erfahrungen widerspiegelt, die auf Ihrer jüngsten tatsächlichen Nutzung der Plattform oder ihrer Dienste beruhen;
  • keine Empfehlungen von Personen zu verwenden, von denen Sie nicht zuvor die Erlaubnis eingeholt haben;
  • keine Werbeaussagen zu verwenden, die ein falsches Bild vom typischen Ergebnis der Nutzung der Plattform vermitteln;
  • keine Erfahrungsberichte von Personen zu verwenden, bei denen Sie nicht überprüfen können, ob sie die Plattform tatsächlich genutzt haben;
  • keine Empfehlungen von derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern von SVOYAGER, Auftragnehmern oder Familienangehörigen von SVOYAGER-Mitarbeitern zu verwenden;
  • Sollte Ihre Empfehlung auf einer Zahlung, einer kostenlosen Dienstleistung oder einem anderen Anreiz beruhen, weisen Sie deutlich darauf hin.

6.11. Offenlegung von AI-Informationen (SVOYAGER-spezifisch).

Da SVOYAGER selbst in großem Umfang generative AI einsetzt, bitten wir die Urheber im Gegenzug um Transparenz. Wenn Sie AI-Tools (ChatGPT, Claude, Gemini, Midjourney, Sora, Veo, ElevenLabs usw.) eingesetzt haben, um einen wesentlichen Teil der Creator-Inhalte zu generieren oder maßgeblich zu unterstützen (Text >25 %, gesprochene Audioinhalte, vollständig AI-generierte Bilder, die Orte darstellen, die Sie nicht besucht haben), kennzeichnen Sie den Beitrag im Creator-Portal mit dem Badge „AI-unterstützt“ (für auf der Plattform veröffentlichte Inhalte) und fügen Sie eine kurze Offenlegung in die Bildunterschrift ein (für auf sozialen Plattformen veröffentlichte Inhalte). Dies steht im Einklang mit den Leitlinien der FTC und den Anforderungen des EU-AI-Gesetzes zur Transparenz bei synthetischen Medien.

6.12. Marken-Styleguide (unverbindlich).

Wir veröffentlichen im Creator-Portal (separat unter https://svoyager.com/creator/style-guide) einen Marken-Styleguide für Creator. Der Styleguide beschreibt unseren bevorzugten Tonfall, den visuellen Stil, eine Liste mit empfohlenen und zu vermeidenden Begriffen sowie empfohlene Hashtags. Der Style Guide ist eine Empfehlung und keine vertragliche Verpflichtung. Die Einhaltung wird für leistungsstärkere Inhalte empfohlen, hat jedoch keinen Einfluss auf Ihre Teilnahmeberechtigung, Provisionssätze oder Ihren Status im Programm – vorausgesetzt, Ihre Inhalte bleiben im Rahmen der verbindlichen Verpflichtungen dieser Vereinbarung (insbesondere §6.4 Einschränkungen, §6.10 Einhaltung der FTC-Vorschriften und §6.11 Offenlegung von AI).

6.13. Beweislast, Aussetzung und Rechtsbehelfe.

Im Falle eines mutmaßlichen oder drohenden Verstoßes gegen diesen § 6 liegt die Beweislast bei Ihnen, nach dem Grundsatz der Wahrscheinlichkeitsabwägung nachzuweisen, dass kein Verstoß vorliegt. Bis zur Erfüllung unserer angemessenen Aufforderungen sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (einschließlich Provisionszahlungen) auszusetzen und/oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts auf Erfüllung, Schadensersatz oder Unterlassungsansprüche.

7. Zusicherungen und Gewährleistungen

7.1.

Sie versichern, gewährleisten und verpflichten sich, dass:

  • Sie verfügen über das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht, diesen Vertrag abzuschließen und die darin gewährten Rechte zu übertragen;
  • Sie sind der alleinige Eigentümer der Urheberinhalte (oder verfügen über alle erforderlichen Lizenzen dafür);
  • Sie und alle Personen, die in den Inhalten des Urhebers erscheinen, sind mindestens 18 Jahre alt (oder Sie haben eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten eingeholt);
  • die Creator-Kanäle und Creator-Inhalte verletzen keine Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter und werden dies auch in Zukunft nicht tun;
  • Es gibt keine anhängigen oder drohenden Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Creator-Inhalte;
  • Alle Aussagen in den Creator-Inhalten über SVOYAGER spiegeln Ihre ehrliche Meinung wider und basieren auf tatsächlichen Erfahrungen;
  • Sie werden sich nicht in einer Weise verhalten, die gegen die Einschränkungen verstößt, und keine anstößigen Inhalte veröffentlichen;
  • Sie verfügen über alle für Ihre Teilnahme erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen und Mitteilungen und werden diese auch weiterhin aufrechterhalten, einschließlich derjenigen gemäß der DSGVO (EU), der britischen DSGVO, dem CCPA/CPRA (Kalifornien), dem CAN-SPAM Act (USA), dem COPPA (USA), dem PIPL (China, soweit anwendbar), dem UAE PDPL sowie allen anderen für Sie oder Ihre Zielgruppe geltenden Datenschutzgesetzen.

7.2.

Jede Partei erkennt die mit internetbasierten Diensten verbundenen Schwierigkeiten an (schwankende Geschwindigkeiten, Überlastung, Ausfallzeiten).

7.3. Haftungsausschluss von SVOYAGER.

SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, GIBT SVOYAGER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ODER DER PLATTFORM, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER HANDELSBRAUCH ERGIBT. WIR GARANTIEREN KEINE VERFÜGBARKEIT ODER FEHLERFREIEN BETRIEB. DIE PLATTFORM WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.

8. Freistellung, Haftung und Haftungsausschluss

8.1.

KEINE DER PARTEIEN HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR (a) ENTGANGENE PRODUKTION, ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE ERWARTETE EINSPARUNGEN, ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE VERTRÄGE ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSCHANCEN; (b) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES FIRMENWERTS ODER DES RUFES; (c) VERLUST ODER SCHADEN AUS ANSPRÜCHEN DRITTER; ODER (d) JEGLICHE INDIREKTEN, BESONDEREN, STRAFRECHTLICHEN, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN.

8.2. Ausgliederungen.

§ 8.1 schränkt Ihre Haftung nicht ein für: (a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit Ihrerseits oder seitens Ihrer Creator Group verursacht wurden; (b) Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug oder arglistige Täuschung; (c) den Missbrauch vertraulicher Informationen; (d) Freistellungsverpflichtungen; (e) Verstöße gegen geltendes Recht (einschließlich Datenschutz- und Sicherheitsgesetze); oder (f) die Verletzung von Vereinbarungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen in dieser Vereinbarung.

8.3. Freistellung durch den Urheber.

Sie verpflichten sich, SVOYAGER, unsere Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Geldbußen, Strafen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (a) Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit, Fehlverhalten oder Betrug Ihrerseits oder seitens Ihrer Creator-Gruppe; (b) jeglicher tatsächlicher oder angeblicher Verletzung dieser Vereinbarung; (c) jeglichen Creator-Inhalten oder Aktivitäten auf einem Creator-Kanal; oder (d) Ihrem Missbrauch von lizenzierten Materialien oder anderen von uns bereitgestellten Materialien.

8.4. Haftungshöchstbetrag von SVOYAGER.

UNSERE GESAMTHAFTUNG IHNEN GEGENÜBER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE, IST AUF DEN GESAMTBETRAG DER PROVISIONEN BESCHRÄNKT, DIE IHNEN IN DEN SECHS (6) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, GEZAHLT WURDEN.

9. Laufzeit, Kündigung und Aussetzung

9.1.

Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem Ihr Antrag genehmigt wird (das „Datum des Inkrafttretens“), und bleibt bis zu seiner Kündigung durch eine der Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Kraft.

9.2. Kündigung aus wichtigem Grund.

Wir sind berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Zahlung von Provisionen auszusetzen, wenn: (a) auf Ihren Creator-Kanälen sechs (6) aufeinanderfolgende Monate lang keine Aktivität festgestellt wird; (b) Sie gegen § 6, § 7.1 oder § 10 verstoßen (oder wir einen solchen Verstoß begründeterweise vermuten); (c) Sie gegen eine andere Bestimmung in wesentlicher Weise verstoßen; (d) gegen Sie ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird; (e) ein Kontrollwechsel in Bezug auf die Creator-Gruppe eintritt.

9.3. Verfall.

Kündigen wir gemäß § 9.2(b), verfallen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Provisionen.

9.4. Bei Beendigung.

Vorbehaltlich § 9.3: (a) zahlen wir alle ausstehenden Provisionen innerhalb von dreißig (30) Tagen aus; (b) erstatten Sie etwaige Negativsalden innerhalb von vierzehn (14) Tagen; und (c) entfernen Sie unverzüglich alle SVOYAGER-Tracking-Links, lizenzierten Materialien und Verweise auf SVOYAGER aus allen Creator-Kanälen.

9.5.

Die Kündigung lässt die Rechte und Rechtsbehelfe beider Parteien, die vor der Kündigung entstanden sind, unberührt.

9.6. Fortbestand.

§§ 5 (Abschließende Abrechnungen), 6.7 (Geistiges Eigentum), 6.8 (Kundendaten), 7, 8, 10, 11 sowie alle sonstigen Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrags weiterbestehen sollen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

9.7. Änderung.

Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern, indem wir eine aktualisierte Version im Creator-Portal veröffentlichen und Ihnen eine E-Mail senden. Wesentliche Änderungen (Provisionssätze, Zurechnungszeitraum, Einschränkungen) treten frühestens dreißig (30) Tage nach Bekanntgabe in Kraft; unwesentliche Änderungen (Erläuterungen, Definitionen, Kontaktdaten) können sofort in Kraft treten. Wenn Sie eine Änderung nicht akzeptieren, besteht Ihr einziges Rechtsmittel darin, den Vertrag zu kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme nach Inkrafttreten einer Änderung gilt als Zustimmung.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1. Vertrauliche Informationen.

Jede Partei (der „Empfänger“) behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei (des „Offenlegenden“), die sie im Rahmen dieser Vereinbarung erhält oder die sich aus dieser Vereinbarung ergeben („vertrauliche Informationen“), streng vertraulich; dazu gehören unter anderem Kundendaten, unsere Geschäftspläne, Strategien, Verkaufsdaten, Produktentwürfe, Werbekonzepte sowie die finanziellen Bedingungen dieser Vereinbarung.

10.2. Ausschlüsse.

Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden; (b) sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (c) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden; (d) vom Empfänger eigenständig entwickelt wurden; oder (e) deren Veröffentlichung der Offenleger schriftlich genehmigt hat. Wird der Empfänger gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet, muss er den Offenlegenden unverzüglich benachrichtigen (sofern dies rechtmäßig ist) und nur das erforderliche Mindestmaß offenlegen.

10.3. Vertreter.

Der Empfänger darf vertrauliche Informationen an seine Führungskräfte, Mitarbeiter, Fachberater, Unterauftragsverarbeiter und Auftragnehmer (zusammenfassend als „Beauftragte“ bezeichnet) weitergeben, sofern diese die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt festgelegten.

10.4. Sicherheit und Benachrichtigung bei Sicherheitsverletzungen.

Sie verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Kundendaten durch angemessene, dem Branchenstandard entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu schützen und alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Sie sind verpflichtet, SVOYAGER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, nachdem Sie Kenntnis von einem tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsvorfall erhalten haben, der vertrauliche Informationen oder Kundendaten betrifft, zu benachrichtigen.

10.5. Rückgabe oder Vernichtung.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf schriftliche Aufforderung hin hat der Empfänger alle vertraulichen Informationen des Offenlegenden zurückzugeben oder zu vernichten, mit Ausnahme einer (1) Archivkopie. SVOYAGER darf Kundendaten und Aufzeichnungen aus dem Creator-Programm so lange aufbewahren, wie dies für rechtliche, prüfungsbezogene oder betriebliche Zwecke erforderlich ist.

10.6. Laufzeit.

Die Geheimhaltungspflichten gelten sowohl vor als auch nach dem Datum des Inkrafttretens und bestehen nach Beendigung dieser Vereinbarung noch zehn (10) Jahre lang fort (bei Geschäftsgeheimnissen auf unbestimmte Zeit).

11. Sonstiges

11.1. Mitteilungen.

Betriebliche Mitteilungen können über das Creator Portal oder an creators@svoyager.com gesendet werden. Rechtliche Mitteilungen (Haftungsfreistellung, Vertragsverletzung, Kündigung) müssen an legal@svoyager.com gesendet werden, mit gleichzeitiger Kopie an den eingetragenen Firmensitz im IFZA Business Park, Gebäude A1, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Postfach 342001, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Wir können Ihnen Mitteilungen an die mit Ihrem Creator-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse senden.

11.2. Kein Gesellschaftsverhältnis.

Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, ein Vertretungsverhältnis, ein Franchiseverhältnis, ein Handelsvertreterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis.

11.3. Gesamte Vereinbarung.

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung, der Cookie-Richtlinie und dem Marken-Styleguide die gesamte Vereinbarung und ersetzt alle früheren Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Programm.

11.4. Abweichung.

Diese Vereinbarung darf von uns nur gemäß § 9.7 geändert werden; Sie dürfen keine Bestimmung einseitig ändern.

11.5. Abtretung.

Sie dürfen diesen Vertrag sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten oder übertragen. Wir sind berechtigt, diesen Vertrag nach eigenem Ermessen abzutreten.

11.6. Salvatorische Klausel.

Sollte eine Bestimmung für unwirksam befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.

11.7. Höhere Gewalt.

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Ausfälle von Drittanbietern, Unruhen, Internetausfall), mit der Ausnahme, dass die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Freistellung und zur Gewährleistung weiterhin bestehen bleiben.

11.8. Unabhängige Bewertung.

Sie haben alle Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie die Zweckmäßigkeit einer Teilnahme am Programm gelesen und eigenständig geprüft; Sie stützen sich auf keine anderen Zusicherungen als die hier aufgeführten Bestimmungen.

11.9. Streitbeilegung durch ein Schiedsverfahren.

Bitte lesen Sie diesen Abschnitt sorgfältig durch – er betrifft Ihre Rechte.

Sie und SVOYAGER vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder dem Programm ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ausschließlich durch ein bindendes Schiedsverfahren beigelegt werden, das vom DIFC-LCIA Arbitration Centre gemäß dessen zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns geltenden Schiedsgerichtsordnung durchgeführt wird. Der Ort des Schiedsverfahrens ist das Dubai International Financial Centre (DIFC), die Sprache ist Englisch, und es wird ein (1) Schiedsrichter sein, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Sie verzichten auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren sowie auf jegliches Recht, an einer Sammel- oder Verbandsklage teilzunehmen. Jede Partei trägt ihre eigenen Rechtskosten; die Schiedsrichter- und Verwaltungsgebühren werden zu gleichen Teilen geteilt, sofern der Schiedsrichter nichts anderes anordnet. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und vor jedem zuständigen Gericht vollstreckbar.

Sie können anstelle eines Schiedsverfahrens eine Einzelklage vor den Gerichten in Dubai einreichen, sofern Ihre Forderung die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Vor Einleitung eines Schiedsverfahrens bemühen sich die Parteien sechzig (60) Tage lang um eine informelle Beilegung der Streitigkeit, nachdem eine schriftliche Mitteilung über die Streitigkeit an legal@svoyager.com gesendet wurde.

11.10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate und, im Hinblick auf ein DIFC-Schiedsverfahren, dem Verfahrensrecht des DIFC. Für Streitigkeiten, die nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen, unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Dubai, VAE – vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzrechte, die Ihnen in Ihrem Wohnsitzland zustehen.

11.11. Rechtsverhältnis zwischen den Parteien.

SVOYAGER und der Urheber sind unabhängige Vertragspartner. Sie sind nicht befugt, in unserem Namen Angebote abzugeben oder anzunehmen oder Zusicherungen zu machen, und werden keine Aussagen treffen, die diesem Abschnitt widersprechen.

11.12. Verzichtserklärung.

Sollten wir eine Bestimmung nicht durchsetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf diese Bestimmung.

11.13. Verjährung.

Jede Forderung oder jeder Klagegrund, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, muss innerhalb eines (1) Jahres nach seinem Entstehen geltend gemacht werden; andernfalls ist er für immer verjährt (vorbehaltlich längerer gesetzlicher Fristen, auf die nicht verzichtet werden kann).

11.14. Zulässige Unterlagen.

Eine gedruckte Fassung dieser Vereinbarung sowie jeder elektronischen Mitteilung ist in jedem Verfahren in gleichem Maße zulässig wie Dokumente, die ursprünglich in gedruckter Form erstellt wurden.

11.15. Streitigkeiten zwischen Kunden und Nutzern.

Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre Interaktionen mit anderen Nutzern (einschließlich derjenigen, mit denen Sie Creator-Inhalte teilen), und wir übernehmen keinerlei Haftung für diese Interaktionen.

11.16. Werbung.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung (die wir verweigern können) dürfen Sie keine öffentliche Bekanntmachung über diese Vereinbarung oder unsere Geschäftsbeziehung veröffentlichen. Sie gewähren uns das Recht, Ihren Namen/Ihren Nutzernamen/Ihr Logo als teilnehmenden Urheber aufzuführen, sofern Sie dem nicht schriftlich widersprechen.

12. Kontakt

Bei Fragen zum Programm: creators@svoyager.com.

Rechtliche Hinweise: legal@svoyager.com.