SVOYAGER-Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz (DPA)
Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026
Dieser Nachtrag zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz (DPA) ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen SVOYAGER CONCIERGE & CONSULTANCY – FZCO, firmierend unter dem Markennamen SVOYAGER (SVOYAGER, wir, unser, uns oder Auftragsverarbeiter) tätig ist, und dem Geschäftskunden, Partner, der Agentur, der Plattform, dem Verlag oder einer anderen Einrichtung, die das B2B-Foto-Widget von SVOYAGER, gehostete Partnerlinks, die API, den White-Label-Zugang oder damit verbundene Dienste nutzt (Kunde, Partner, Sie, Ihr oder Verantwortlicher).
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erstellung, Validierung, Vorschau und endgültigen Lieferung von Fotodateien für Reisepässe, Visa, Ausweise und andere Dokumente durch SVOYAGER sowie für die Partner-Tracking-Funktionen, die Abrechnung, das Berichtswesen und damit verbundene technische Dienstleistungen. Diese DPA ergänzt die Hauptgeschäftsvereinbarung, die Partnerbedingungen, das Bestellformular, die Preisvereinbarung oder die Plattformbedingungen, ersetzt diese jedoch nicht und gilt ausschließlich für die Datenverarbeitung und die Datenschutzverpflichtungen.
1. Zweck
SVOYAGER bietet KI-gestützte Fotobearbeitung, Formatierung von Dokumentenfotos, Partnerverfolgung, gehostete Fotoabläufe, eingebettete Widgets und B2B-API-Zugriff für Partner aus den Bereichen Reisen, Visa, Umzug, Einwanderung und verwandten Bereichen. Im Rahmen der Erbringung dieser Dienstleistungen kann SVOYAGER personenbezogene Daten im Auftrag des Partners und, soweit zutreffend, der Endnutzer des Partners verarbeiten. Diese DPA legt die für solche Dienstleistungen geltenden Verpflichtungen in Bezug auf Datenschutz, Sicherheit, Datenverarbeitung, Aufbewahrung, Vertraulichkeit, Unterauftragsvergabe und Löschung fest.
2. Rollen der Parteien
2.1 Partner als Verantwortlicher. Bei B2B-Anwendungsfällen fungiert der Partner in der Regel als Verantwortlicher für personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden, Nutzer, Interessenten, Klienten oder Website-Besucher und legt fest, warum seinen Nutzern der Fotodienst angeboten wird, wie dieser präsentiert wird, welche Rechtsgrundlage gilt, welches Integrationsmodell zum Einsatz kommt und wie der Partner mit seinen Nutzern über Datenschutz, Einwilligung, Zahlung und Nutzungsbedingungen kommuniziert.
2.2 SVOYAGER als Auftragsverarbeiter. SVOYAGER fungiert als Auftragsverarbeiter, wenn es personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, um das B2B-Foto-Widget, den gehosteten Partner-Link, die API, den White-Label-Zugang, die Berichterstellung und damit verbundene Dienste bereitzustellen – und zwar ausschließlich gemäß den dokumentierten Anweisungen des Partners, soweit dies zur Erbringung der Dienste erforderlich ist, wie es das geltende Recht vorschreibt und wie es im Rahmen des Hauptvertrags, dieser DPA und der geltenden Datenschutzgesetze zulässig ist.
2.3 SVOYAGER als eigenständiger Verantwortlicher in begrenzten Fällen. SVOYAGER kann für begrenzte Zwecke als eigenständiger Verantwortlicher fungieren, darunter die Verwaltung von Partnerkonten, Abrechnung, Rechnungsstellung, Buchhaltung und Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften, Betrugsbekämpfung, Missbrauchsermittlung und Sicherheitsüberwachung, Rechtsansprüche, Compliance und Streitfallmanagement sowie die direkte Kommunikation mit Partnern bezüglich des Dienstes.
2.4 Unterauftragsverarbeiter. SVOYAGER kann zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragsverarbeiter einsetzen, darunter SNAPFLOW LLC als zugrunde liegenden Anbieter von KI-basierter Fotobearbeitung. Diese Anbieter verarbeiten Daten nur insoweit, wie dies zur Erbringung der Dienstleistungen in den Bereichen Fotobearbeitung, Hosting, Speicherung, Sicherheit, Zahlung oder Infrastruktur erforderlich ist.
3. Umfang der Datenverarbeitung
Diese Datenschutzerklärung gilt für personenbezogene Daten, die über von SVOYAGER gehostete Partnerlinks verarbeitet werden (der Partner leitet Nutzer zu einem nachverfolgbaren, von SVOYAGER gehosteten Link weiter, zum Beispiel https://svoyager.com/{locale}/passport-photo?ref={code}), das eingebettete SVOYAGER-Widget (eingebettet auf der eigenen Oberfläche des Partners, wobei die Verarbeitung über das Backend von SVOYAGER erfolgt), sowie der SVOYAGER-B2B-API- bzw. White-Label-Zugang (der Partner stellt mithilfe der von SVOYAGER ausgestellten Zugangsdaten eine Verbindung zur SVOYAGER-API her).
4. Kategorien personenbezogener Daten
Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten können hochgeladene Nutzerfotos, generierte Vorschauen und endgültige Fotos ohne Wasserzeichen, druckbare Fotoblätter (sofern unterstützt), ausgewählte Dokumenttypen/Länder/Spezifikationscodes, technische Metadaten (Dateityp, Dateigröße, Anfrage-ID, Verarbeitungsstatus, Zeitstempel, Fehler-/Problemcodes), die E-Mail-Adresse des Nutzers, sofern diese für die Zustellung, Zahlung oder den Support erforderlich ist, Partner-/Kampagnen-/Mieter-/Affiliate-/Tracking-Identifikatoren oder API-Schlüssel-Identifikatoren, IP-Adresse, Browser-/Geräte-Metadaten, Protokolle und Sicherheitsereignisse, Metadaten zu Zahlungsstatus, Bestellung, Transaktion und Abrechnung sowie Support-Kommunikation. Soweit möglich, sollte der Partner die an SVOYAGER weitergegebenen personenbezogenen Daten auf ein Minimum beschränken.
5. Kategorien von betroffenen Personen
Zu den betroffenen Personen können die Kunden des Partners und Website-Besucher, Kunden von Visa-, Einwanderungs-, Umzugs-, Reise- und Dokumentendienstleistern, Endnutzer, die Pass-, Visa-, Ausweis- oder Dokumentenfotos erstellen, Mitarbeiter des Partners oder autorisierte Nutzer, die das Konto verwalten, SVOYAGER-B2C-Nutzer sowie Personen gehören, die sich bezüglich des Fotodienstes an den Support wenden.
6. Verarbeitungsanweisungen
Der Partner beauftragt SVOYAGER, personenbezogene Daten ausschließlich für die in dieser DPA und der geltenden Vereinbarung beschriebenen Zwecke zu verarbeiten. SVOYAGER wird personenbezogene Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, aus Sicherheitsgründen, zur Betrugs- oder Missbrauchsverhinderung erforderlich, vom Partner ausdrücklich genehmigt oder notwendig, um die vertraglich vereinbarte Dienstleistung in einer nach dieser DPA zulässigen Weise bereitzustellen, aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Ist SVOYAGER der Ansicht, dass eine Anweisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, kann es den Partner darüber in Kenntnis setzen und die betreffende Verarbeitung bis zur Klärung aussetzen.
7. Datenschutzgrundsätze und Sicherheit
SVOYAGER wird angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen anwenden, die darauf ausgelegt sind, personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung, Verlust, Missbrauch oder Zerstörung zu schützen, und wird personenbezogene Daten im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, der Zweckbindung, der Datenminimierung, der Richtigkeit, der Speicherbegrenzung, der Integrität und Vertraulichkeit sowie der Rechenschaftspflicht verarbeiten. Alle Daten, die an die Dienste von SVOYAGER übermittelt werden oder von diesen stammen, müssen mittels einer branchenüblichen verschlüsselten Übertragung (TLS/HTTPS) geschützt werden.
8. Optionen zur Datenspeicherung
Option A – Vorübergehende Speicherung in der Cloud. Kundenbilder, Vorschau-Ausgaben, endgültige Ausgaben und zugehörige Verarbeitungsdaten können zu betrieblichen Zwecken vorübergehend in einer sicheren Cloud-Infrastruktur gespeichert werden (Zugriff auf die Vorschau, endgültige Lieferung, E-Mail-Wiederherstellung, Auftragsabwicklung, Unterstützung bei Rückerstattungen/Neuanfertigungen, Missbrauchsverhinderung, Fehlerbehebung, Rechnungsprüfung, Partnerberichterstattung). Empfohlene SVOYAGER-Standardeinstellungen: Vorschaubilder 24 Stunden; endgültige Dateien ohne Wasserzeichen 24 Stunden; Auftragsmetadaten bis zu 7 Jahre, sofern für Steuer-, Buchhaltungs- oder rechtliche Zwecke erforderlich; technische Protokolle 30 bis 180 Tage. Sofern der zugrunde liegende Anbieter konfigurierbare Aufbewahrungsfristen unterstützt, kann SVOYAGER einen Zeitraum zwischen 2 Stunden und 14 Tagen wählen, es sei denn, ein kürzerer oder längerer Zeitraum ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften, aus Sicherheitsgründen, für den Support oder aufgrund der Konfiguration des Partners erforderlich.
Option B – Stateless / No-Storage-Verarbeitung. Soweit technisch möglich, werden hochgeladene Bilder zur Verarbeitung weitergeleitet und die verarbeiteten Ergebnisse direkt zurückgesendet (z. B. als Base64), wobei die dauerhafte Speicherung minimiert oder deaktiviert wird. Diese Option wird für Partner empfohlen, die erhöhten Anforderungen in den Bereichen Datenschutz, Compliance, Finanzen, Behörden, Gesundheitswesen, Einwanderung oder Unternehmenssicherheit unterliegen.
9. Eigentumsrechte an den Daten
Der Partner oder gegebenenfalls der Endnutzer des Partners behält alle Rechte, das Eigentum und die Ansprüche an hochgeladenen Bildern, erstellten Vorschauen, endgültigen Fotoausgaben und zugehörigen Nutzerinhalten. SVOYAGER erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an hochgeladenen Nutzerfotos oder endgültig erstellten Fotodateien und erhält lediglich die Rechte, die zur Bearbeitung des Fotos, zur Erstellung von Ausgabedateien, zur Erbringung der Dienstleistung, zur Bereitstellung von Support, zum Betrieb, zur Sicherung und zur Verbesserung der Dienstleistung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Durchsetzung der geltenden Vereinbarung erforderlich sind.
10. Kein Verkauf, keine Werbung, kein KI-Training ohne Genehmigung
SVOYAGER wird keine personenbezogenen Daten von Partnern oder Endnutzern verkaufen, hochgeladene Bilder, erzeugte Ergebnisse oder personenbezogene Daten von Endnutzern nicht für Werbung Dritter verwenden und keine Bilddaten von Partnern oder Endnutzern für das Training von KI-Modellen nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich genehmigt (sofern zutreffend), dies nach geltendem Recht zulässig ist und in der entsprechenden Datenschutzerklärung klar offengelegt wird. SVOYAGER verpflichtet seine Unterauftragsverarbeiter, dieselben Einschränkungen einzuhalten, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
11. Datenschutzpflichten der Partner
Der Partner ist dafür verantwortlich, seinen Endnutzern angemessene Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen einzuholen, bevor personenbezogene Daten an SVOYAGER übermittelt werden, sowie dafür, die Nutzer klar darüber zu informieren, dass ihr Foto zur Erstellung eines Passfotos verarbeitet wird, dass der Dienst eine automatisierte Verarbeitung beinhalten kann, dass SVOYAGER und Unterauftragsverarbeiter das Bild und die Metadaten verarbeiten dürfen, dass für die endgültige Datei möglicherweise eine Zahlung erforderlich ist und dass ein erstelltes Foto keine Garantie für die Genehmigung durch eine Behörde darstellt. Der Partner darf den Dienst nicht in irreführender Weise beschreiben.
12. Vertraulichkeit und Zugriff
Mitarbeiter von SVOYAGER, Auftragnehmer und autorisierte Auftragsverarbeiter mit Zugriff auf personenbezogene Daten unterliegen Vertraulichkeitsverpflichtungen, die der Art der Informationen angemessen sind. Der Zugriff ist auf autorisiertes Personal beschränkt, das einen berechtigten geschäftlichen, technischen, sicherheitsrelevanten, supportbezogenen oder betrieblichen Bedarf hat.
13. Sicherheitsüberwachung und Audits
SVOYAGER führt regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen durch, um Sicherheitsrisiken zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern, einschließlich Infrastrukturüberwachung, Zugriffskontrolle, rollenbasiertem Zugriff, Schwachstellenanalysen, Aktualisierungen von Abhängigkeiten, Überwachung des API-Missbrauchs, Protokollierung/Warnmeldungen, Rotation von Anmeldedaten und Reaktion auf Vorfälle. Auf begründete schriftliche Anfrage und vorbehaltlich von Vertraulichkeits- und Sicherheitsbeschränkungen kann SVOYAGER Informationen bereitstellen, die zum Nachweis der Einhaltung dieser DPA angemessen erforderlich sind.
14. Unterauftragsverarbeiter und Infrastrukturanbieter
SVOYAGER kann seriöse externe Unterauftragsverarbeiter und Infrastrukturanbieter einsetzen, sofern diese angemessenen vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Sicherheit und Datenschutz unterliegen. Zu den derzeitigen Unterauftragsverarbeitern gehören SNAPFLOW LLC (KI-basierte Fotobearbeitung), Supabase (Datenbank/Authentifizierung/Anwendungs-Backend), Stripe (Zahlungen), Vercel einschließlich Vercel Blob (Hosting und temporäre Dateispeicherung/Bereitstellung), Resend (Transaktions-E-Mails), Upstash (Ratenbegrenzung und Idempotenz) sowie Sentry (Fehlerüberwachung/Observability). AWS bildet die zugrunde liegende Cloud-Infrastruktur von Supabase und Vercel und wird nicht direkt als separater Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Die aktuelle Liste ist unter /legal/subprocessors veröffentlicht.
15. Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern
SVOYAGER kann von Zeit zu Zeit Unterauftragsverarbeiter hinzufügen, ersetzen oder entfernen. Für Unternehmenspartner kann SVOYAGER wesentliche Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern im Voraus ankündigen, sofern dies gemäß der geltenden Vereinbarung erforderlich ist. Hat der Partner einen begründeten datenschutzrechtlichen Einwand gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter, kann er SVOYAGER schriftlich darüber in Kenntnis setzen, und die Parteien werden sich nach Treu und Glauben um eine Lösung bemühen.
16. Internationale Datenübermittlungen
Personenbezogene Daten können in Ländern verarbeitet werden, in denen SVOYAGER, seine Infrastrukturanbieter, Unterauftragsverarbeiter oder Dienstleister tätig sind. Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, wird SVOYAGER geeignete Übermittlungsmechanismen anwenden, darunter Standardvertragsklauseln, den britischen Zusatz zur internationalen Datenübermittlung, Angemessenheitsbeschlüsse, vertragliche Schutzmaßnahmen, Einstellungen zur Datenlokalisierung, sofern verfügbar, oder den staatenlosen Verarbeitungsmodus, sofern dieser unterstützt wird.
17. API-Schlüssel und Zugriffskontrollen
SVOYAGER kann API-Schlüssel, Kunden-IDs, Partner-IDs, Mandanten-IDs, Einbettungstoken oder andere Zugangsdaten ausstellen. Der Partner ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, geheime Schlüssel nicht im Frontend-Code offenzulegen, den Zugriff auf autorisierte Mitarbeiter und Systeme zu beschränken, Schlüssel bei Verdacht auf Kompromittierung umgehend zu rotieren, SVOYAGER über unbefugte Nutzung zu informieren und sicherzustellen, dass die API-Nutzung der geltenden Vereinbarung und Dokumentation entspricht.
18. Nutzungsdaten, Protokolle und Partnerberichte
SVOYAGER darf technische Daten und Nutzungsdaten verarbeiten, um die API-Nutzung zu verfolgen, Partnerzuordnungen vorzunehmen, Abrechnungen und Rechnungsstellungen durchzuführen, Umsatzbeteiligungen oder Provisionen zu berechnen, Betrug zu verhindern, Fehler zu beheben, Dienstleistungsanalysen durchzuführen, SLAs zu überwachen, Produkte zu verbessern und die Sicherheit zu überwachen. SVOYAGER sollte es vermeiden, unnötige personenbezogene Daten von Endnutzern in Partner-Dashboards offenzulegen, sofern dies nicht für den Support, die Abrechnung oder das jeweilige Integrationsmodell erforderlich ist.
19. Zahlungsdaten
Wenn SVOYAGER Zahlungen direkt abwickelt, werden die Zahlungskartendaten von einem PCI-konformen Zahlungsabwickler wie Stripe verarbeitet. SVOYAGER speichert keine vollständigen Kartennummern, CVC-Codes oder sensible Daten zur Zahlungsauthentifizierung auf seinen eigenen Servern, kann jedoch begrenzte Zahlungsmetadaten wie Zahlungsstatus, Bestell-ID, Transaktions-ID, Betrag, Währung, Quittungs-URL, Rückerstattungsstatus, Partnerzuordnung, Rechnungsmetadaten sowie Steuer- und Buchhaltungsunterlagen speichern.
20. Anträge betroffener Personen
Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, leistet SVOYAGER dem Partner angemessene Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Widerruf der Einwilligung). Der Partner ist dafür verantwortlich, die Identität des Antragstellers zu überprüfen und zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben werden soll. Erhält SVOYAGER einen Antrag direkt von einem Endnutzer des Partners, kann SVOYAGER den Nutzer an den Partner verweisen, direkt antworten, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Überprüfung verlangen oder mit dem Partner zusammenarbeiten.
21. Löschung von Daten
Auf Anfrage des Partners, bei Beendigung der Dienstleistungen oder nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfrist löscht oder anonymisiert SVOYAGER personenbezogene Daten gemäß den geltenden Aufbewahrungsvorschriften, es sei denn, die Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben oder für Steuerunterlagen, Buchhaltungsunterlagen, die Beilegung von Streitigkeiten, Betrugsbekämpfung, Sicherheitsuntersuchungen, Rechtsansprüche oder Compliance-Verpflichtungen erforderlich.
22. Sicherheitsvorfälle
SVOYAGER unterhält angemessene Verfahren zur Erkennung, Untersuchung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten betreffen. Wenn SVOYAGER Kenntnis von einer bestätigten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erhält, die die personenbezogenen Daten eines Partners betrifft, benachrichtigt SVOYAGER den Partner unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls und teilt ihm die verfügbaren Details zum Vorfall, zu den betroffenen Daten, den wahrscheinlichen Folgen, den ergriffenen Maßnahmen sowie eine Kontaktstelle mit. SVOYAGER kann die Benachrichtigung aufschieben, wenn dies von Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen verlangt wird.
23. Genauigkeit und behördliche Anforderungen
SVOYAGER kann automatisierte Formatierung, Zuschneiden, Hintergrundanpassung, Validierung und Konformitätsprüfungen auf der Grundlage ausgewählter Fotospezifikationen bereitstellen. Offizielle Anforderungen können sich jedoch ändern und je nach Rechtsordnung, Behörde, Botschaft, Konsulat, Visumzentrum oder Art des Antrags variieren. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt SVOYAGER keine Garantie für die Annahme durch eine staatliche Behörde, die Erteilung eines Visums, die Ausstellung eines Reisepasses, die Einreisegenehmigung, die konsularische Genehmigung oder die Annahme durch ein externes Antragszentrum.
24. Anwendbares Recht und Rangfolge
Diese Datenschutzvereinbarung (DPA) unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate, wie sie im Emirat Dubai gelten (im Einklang mit den SVOYAGER-Partnerbedingungen für Fotos sowie den API-/Widget-Bedingungen), sofern in der Hauptvereinbarung nicht ausdrücklich ein anderes anwendbares Recht festgelegt ist. Bei Widersprüchen zwischen dieser DPA und dem Hauptvertrag gilt, sofern nicht anders angegeben, folgende Rangfolge: zwingendes anwendbares Datenschutzrecht; diese DPA für Datenschutzangelegenheiten; der kommerzielle Hauptvertrag; das Bestellformular oder die Preisliste; sowie die API-/Produktdokumentation.
25. Maßgebliche Sprache
Diese Datenschutzerklärung kann aus praktischen Gründen in mehreren Sprachen veröffentlicht werden. Die englische Fassung ist maßgebend. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung gilt die englische Fassung, sofern nicht durch zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist.
26. Laufzeit und Kontakt
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung bleibt so lange in Kraft, wie SVOYAGER personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet; Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Sicherheit, Löschung, Prüfprotokollen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Haftung bleiben über die Beendigung hinaus in dem gesetzlich oder im Hauptvertrag vorgeschriebenen Umfang bestehen. Bei Fragen zum Datenschutz, zur Sicherheit oder zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an privacy@svoyager.com oder hello@svoyager.com.